Buchung AboFür die Buchung der Abonnements wenden Sie sich bitte an das Büro der Tennishalle Lehr!Ansprechpartnerin: Frau Doris Lehr, Tel. 06201/54930, E-Mail: postmaster@tennishalle-lehr.defalls wir gerade nicht da sind, auch gerne an den Anrufbeantworter – wir rufen Sie zurück!
Vertragsbedingungen: Der Nutzung der Tennishalle Lehr, Waidallee 41, 69469 WeinheimMit Unterzeichnung des umseitigen Mietvertrages erkennt der Mieter die nachstehenden Vereinbarungen als festen Bestandteil des Mietvertrages zwischen “Tennishalle Lehr“ (nachstehend Vermieter genannt)und dem Mieter an wie folgt:1. Die Mietzeit erstreckt sich auf den im Vertrag genannten Zeitraum. Sie verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern der Vertrag nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung der im Vertrag genannten Frist gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf deren Absendung sondern auf den Zugang beim Vertragspartner an. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand (Hallenplatz) unterzuvermieten. Von dieser Regelung nicht betroffen ist die gelegentliche Gebrauchsüberlassung an Dritte während der Dauer einer Saison. Der Mieter haftet jedoch dem Vermieter für Schäden aus unbefugter oder unzulässiger Nutzung durch diese Personen.2.Die Miete ist im Voraus, spätestens zum Beginn der Spielsaison kostenfrei auf das Konto des Vermieters bei der Volksbank Gorxheimertal, Kt.-Nr. 2 520 184 (BLZ 509 616 85) zu überweisen.3. Der Vermieter ist berechtigt, einzelne Stunden wegen Großveranstaltungen, Turnieren usw. zu kündigen; die Kündigungsfrist pro Einzelstunde beträgt 2 Wochen. Ausgefallene Stunden werden dem Mieter – nach dessen Wahl – entweder durch Ersatzstunden oder in bar vergütet. Eine Vergütung erfolgt nicht für vom Mieter nicht in Anspruch genommene Stunden oder bei Ausfall durch höhere Gewalt.4.Der Vermieter haftet nicht für Personen und / oder Sachschäden des Mieters und Besuchern desselben, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Mieter übernimmt im Übrigen die Haftung für von ihm eingebrachte Personen und / oder Sachen und Sachwerte.5.Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfaltpflichten schuldhaft verursacht werden. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine angehörigen Mitspieler, Besucher etc. schuldhaft verursacht wurden. Der Mieter hat zu beweisen, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat.6.Der Mieter verpflichtet sich, die Einrichtung des Vermieters pfleglich zu behandeln. Die Nutzung der Halle ist nur mit sauberen Hallenschuhen –glatte, unprofilierte weiße Sohlen –gestattet. Das Rauchen in der Halle sowie Einnahme von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Tiere haben keinen Zutritt. Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden ohne Einwand des Verschulden Dritter.Bei Verstößen gegen die Interessen des Vermieters ist dieser berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort zu kündigen. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises, soweit der Vermieter die Mietsache nicht anderweitig vermietet.7.Maßgeblich für den Spielbeginn und das Spielende ist die jeweils auf der Hallenuhr gezeigte Zeit.8.Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftform selbst. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, eine wirksame Ergänzung der Vereinbarung herbeizuführen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.Weinheim, im Januar 1995
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